Saudi Arabien Visum

Business Visum
  • Reisepass (mit einer Gültigkeit von noch mind. 6 Monaten ab Einreise; muss mind. 1 freie Seite aufweisen)
  • 1 EU-Passfoto (farbig, 3.5 x 4.5 cm, weiße Hintergrund)
  • Im Original ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag http://www.middle-east.at/middle-east/
  • Einladungsschreiben*
  • Begleitschreiben der entsendenden Firma**
  • Kopie des Firmenbuchauszug der österreichischen Firma
  • Für Nicht-Österreicher: Kopie der E-Card und des Meldezettels und Bestätigung der Beschäftigung in Österreich, Slowenien oder Slowakei***
  • Für Nicht-EU-Bürger: Farbkopie des Aufenthaltstitels (beide Seiten), Kopie der E-Card und des Meldezettels und Bestätigung der Beschäftigung in Österreich, Slowenien oder Slowakei***

*Elektronisches Einladungsschreiben – von der saudi-arabischen Firma oder Behörde. Muss vom saudischen Außenministerium genehmigt und darf nicht älter als 3 Monate sein.

**Begleitschreiben – muss folgende Informationen enthalten: Angaben zur reisenden Person, Dauer und Zweck der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Tätigkeitsprofil des Unternehmens, Name und Adresse des Geschäftspartners und Funktion der entsandten Person. Schreiben muss von der zuständigen Handelskammer in Österreich, Slowenien oder der Slowakei beglaubigt werden.

***Bestätigung der Beschäftigung – für Bürger die nicht in ihrem Heimatland beschäftigt sind. Der Brief der entsendenden Firma wird im Original verlangt. Das Schreiben muss von der zuständigen Handelskammer in Österreich, Slowenien oder der Slowakei beglaubigt werden

Arbeitsvisum
  • Reisepass (mit einer Gültigkeit von noch mind. 6 Monaten ab Einreise; muss mind. 1 freie Seite aufweisen)
  • 1 EU-Passfoto (farbig, 3.5 x 4.5 cm, weißen Hintergrund)
  • Im Original ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag http://www.middle-east.at/middle-east/
  • Einladungsschreiben*
  • Begleitschreiben der entsendenden Firma**
  • Befähigungsnachweis****
  • Kopie des Firmenbuchauszug der Österreichische Firma
  • Für Nicht-Österreicher: Kopie der E-Card und des Meldezettels und Bestätigung der Beschäftigung in Österreich, Slowenien oder Slowakei***
  • Für Nicht-EU-Bürger: Farbkopie des Aufenthaltstitels (beide Seiten), Kopie der E-Card und des Meldezettels und Bestätigung der Beschäftigung in Österreich, Slowenien oder Slowakei***

*Elektronisches Einladungsschreiben – von der saudi-arabischen Firma oder Behörde. Muss vom saudischen Außenministerium genehmigt und darf nicht älter als 3 Monate sein.

**Begleitschreiben – muss folgende Informationen enthalten: Angaben zur reisenden Person, Dauer und Zweck der Reise, Kostenübernahmebestätigung, Tätigkeitsprofil des Unternehmens, Name und Adresse des Geschäftspartners und Funktion der entsandten Person. Schreiben muss von der zuständigen Handelskammer in Österreich, Slowenien oder der Slowakei beglaubigt werden.

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